Dienstleistungen
Dienstleistungen für Griechen
Ausstellung einer Übersiedlungsbescheinigung
Ausstellung einer Übersiedlungsbescheinigung
ΑUSSTELLUNG EINER ÜBERSIEDLUNGSBESCHEINIGUNG
1. Die Übersiedlungsbescheinigung wird zur Einfuhr eines Kraftfahrzeuges und des Hausrates ohne Entrichtung von Zollgebühren ausgestellt, für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz für immer nach Griechenland verlegen. Von dem Recht der zollfreien Einfuhr eines Kraftfahrzeuges und des Hausrates bei der ständigen Verlegung des Wohnsitzes nach Griechenland kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden. Das Recht gilt für einen PKW pro Familie.
Zur Ausstellung dieser Bescheinigung ist das persönliche Erscheinen des Interessenten bei der konsularischen Vertretung notwendig.
Grundvoraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist Folgendes:
a)Der Interessent muss für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren in Folge im Ausland leben und arbeiten. Die Aufenthaltsdauer des Interessenten in Griechenland darf, während seines Aufenthalts im Ausland, nicht 180 Tage im Jahr überschreiten.
b)Der Interessent muss sechs Monate vor der Ausstellung der bersiedlungsbescheinigung Inhaber und Fahrer des Kraftfahrzeuges sein.
2. Notwendige Unterlagen für alle Arten von Arbeitnehmern
• Reisepässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder, die mit dem Interessenten in Deutschland wohnen. Ausgenommen sind die Pässe minderjähriger Kinder.
• Führerschein, ausgestellt auf den Interessenten oder auf den Namen des Familienmitglieds, das übersiedeln wird
• Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, aus dem hervorgeht, dass das Kraftfahrzeug mindestens sechs Monate in Deutschland auf die Person zugelassen war und von ihr genutzt wurde.
• Wohnungsanmeldungen für den Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren, für alle Familienmitglieder im Haushalt des Interessenten.
• Wohnungsabmeldung des Interessenten und seiner Familie. Es besteht die Möglichkeit, die Abmeldebescheinigung nicht einzureichen, falls die Abmeldung dem Interessenten Probleme finanzieller Natur oder in Bereichen der Sozialversicherung oder Rente bereitet. In solchen Fällen wird auf der Umsiedlungsbescheinigung vermerkt, dass keine Abmeldebescheinigung eingereicht wurde.
2.1 Arbeitsbescheinigungen
Angestellte
• Versicherungsverlauf der LVA oder BFA, aus dem ausführlich die Zeiträume mit Versicherungsdeckung hervorgehen.
• Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
• Kündigung des Arbeitgebers
• Einkommenssteuerbescheid für die letzten zwei (2) Jahre vor der Ausstellung der Bescheinigung
Freiberufler
• Gewerbeanmeldung
• Gewerbeabmeldung
• Bescheinigung des Steuerberaters
• Kopien der Einkommenssteuerbescheide der letzten 2 Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung
Rentner
• Rentenbescheid fur Angabe der Anzahl der Jahre der Erwerbstätigkeit und des Datums des Renteneintritts
• Rentenausweis
• Einkommenssteuerbescheide der letzten 2 Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung
• LVA oder BFA Versicherungsverlauf über die angerechneten Jahre
Arbeitslose
• LVA oder BFA Versicherungsverlauf mit ausführlichen Versicherungszeiten
• Bescheinigung des Arbeitsamts über die Dauer der Unterstützung und dem Datum der Aussetzung des Arbeitslosengelds
Ausländische Staatsangehörige
Falls der Interessent ausländischer Staatsangehöriger ist und nicht mit einem Griechen/einer Griechin verheiratet ist, muss er zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen, ein geeignetes Schriftstück einreichen, aus dem hervorgeht, dass er vorhat, seinen ständigen Wohnsitz nach Griechenland zu verlegen, oder er diesen bereits nach Griechenland verlegt hat.
Transaktionbelege
• Zur Ausstellung einer Übersiedlungsbescheinigung muss der Antragsteller Nachweise über seine Transaktionen (Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen, Mietrechnungen, Versicherungsrechnungen usw.) für die zwei letzten Jahre seines Aufenthalts im Ausland einreichen.
• Bei volljährigen ledigen Kindern, die eine abweichende Wohnadresse von der der Eltern haben, werden außer den oben genannten Unterlagen (abhängig vom Arbeitnehmerstatus) auch Nachweise über die getrennte Wohnung sowie über ihre finanzielle Unabhängigkeit benötigt.
• Bei Geschiedenen wird, außer den oben genannten Unterlagen (abhängig vom Arbeitnehmerstatus), eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung benötigt, die von den zuständigen griechischen Gerichtsbehörden anerkannt worden ist.
• Bei Verwitweten wird, außer den oben genannten Unterlagen (abhängig vom Arbeitnehmerstatus), die Sterbensurkunde benötigt.
Die für Ihren Wohnort zuständige Konsularische Vertretung steht zu Ihrer Verfügung für nähere Informationen








