Dienstleistungen
Dienstleistungen für Griechen
Vollmachten
Vollmachten
Vollmachten
Der Vollmachtgeber muss über eine entsprechende Rechtsbefugnis verfügen: er muss z.B. erwachsen (über 18 Jahre) und geistig gesund sein. Zur Vollmachtgebung ist die persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers vor dem Konsularbeamten und die Beibringung von Dokumenten, die seine Personalangaben bestätigen, erforderlich (Nachname, Vorname, Geburtsort und –datum, Name des Vaters, Name der Mutter).
Der vollständige Name (inkl. des Namens des Vaters und des Namens der Mutter) des Vollmachtnehmers (die Person, der die Vollmacht erteilt wird) muss ebenfalls bei der Erstellung und Unterzeichnung der Vollmacht angeführt werden.
Handelt es sich um eine Spezialvollmacht, muss der zuständigen Konsularbehörde ein Entwurf der Vollmacht von einem Notar oder Rechtsanwalt in Griechenland in elektronischer Form übermittelt werden.
In Falle, dass der Vollmachtgeber die griechische Sprache nicht beherrscht, ist die Anwesenheit eines Übersetzers notwendig. Der Übersetzer übersetzt das Dokument der Vollmacht mündlich und zeichnet die Vollmacht gegen.
Notwendige Unterlagen:
1. Antrag
2. Reisepass oder Personalausweis des Vollmachtgeber
3. Die genauen Personaldaten des Vollmachtgebers, inkl. des Nachnamens, des Namens, des Namens des Vaters, des Namens der Mutter, der Adresse und, wenn möglich, der Nummer des griechischen Personalausweises mit Datum und Ausstellungsort.
Genaue Beschreibung der an den Vollmachtnehmer erteilten Vollmachten (Kauf, Verkauf, Kreditaufnahme etc.) Der Entwurf der Vollmacht muss von einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst werden.
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des Dokuments:
| Original | Beglaubigte Fotokopie | Gesamtbetrag |
| 2 Seiten €50 | 2 Seiten €5 | 2 Seiten €55 |
| 4 Seiten €100 | 4 Seiten €10 | 4 Seiten €110 |
| 6 Seiten €150 | 6 Seiten €15 | 6 Seiten €165 |
| 8 Seiten €200 | 8 Seiten €20 | 8 Seiten €220 |
Wie aus obiger Aufstellung hervorgeht, betragen die Gesamtkosten einer Vollmacht für je 2 Seiten 55 €.Für weitere Informationen setzen Sie sich, bitte, mit der zuständigen griechischen Konsularabteilung in Deutschland in Verbindung.








