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BEKANNTMACHUNG: NEUES WEHRPFLICHTGESETZ
BEKANNTMACHUNG: NEUES WEHRPFLICHTGESETZ
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 10.01.2026 das neue Wehrpflichtgesetz 5265/2026 in Kraft getreten ist, das wesentliche Änderungen für im Ausland lebende Personen mit sich bringt, darunter vor allem:
- Der Erwerb der Eigenschaft als ständiger Einwohner im Ausland, sofern jemand seit mindestens dem 1. Januar des Jahres, in dem er das sechzehnte (16.) Lebensjahr vollendet hat, im Ausland wohnt, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben.
- Die Einführung der Verpflichtung zur dreijährigen regelmäßigen Aktualisierung der oben genannten Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Ausland mit Nachweis der Aufrechterhaltung der Voraussetzungen, andernfalls die Aufhebung der Zurückstellung und die Einberufung zur Einstufung in die nächste Reihe.
- Die Einführung einer Übergangsphase bis zum 31.12.2028, in der die alten Voraussetzungen für die Einstufung als ständige Auslandsbewohner sowie die entsprechenden Bestimmungen gelten.
- Verschärfung der Verfahren zur Aussetzung/ Aufschub des Wehrdiensts aus gesundheitlichen Gründen.
- Verkürzung der Aufenthaltsdauer ohne Konsequenzen in Griechenland für Wehrpflichtige mit ständigem Wohnsitz im Ausland, dessen Einberufung noch nicht gefolgt ist, von 30 auf 15 Tage pro Jahr, mit einer Übergangsphase bis zum 31.12.2027















